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   LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91   

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https://dejure.org/1991,27260
LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91 (https://dejure.org/1991,27260)
LG Aachen, Entscheidung vom 15.11.1991 - 3 T 250/91 (https://dejure.org/1991,27260)
LG Aachen, Entscheidung vom 15. November 1991 - 3 T 250/91 (https://dejure.org/1991,27260)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer

    Auszug aus LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91
    Die Unrichtigkeit des Grundbuches in bezug auf eine Vormerkung ist daher dann nachgewiesen, wenn der durch sie gesicherte Anspruch weggefallen ist (BayObLG Rpfleger 1990, 61 = DNotZ 1990, 295 = MittRhNotK 1989, 266 ).

    Ein Zustimmungsbedürfnis zu Grundstücksverfügungen der Beschenkten sollte deshalb ersichtlich nur zu Lebzeiten der Eheleute P. bestehen (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BayObLG Rpfleger 1990, 61 DNotZ 1990, 295 = MittRhNotK 1989, 266 ).

    Dementsprechend geht auch ein Teil der Rspr. und Lit. (BayObLG Rpfleger 1990, 61 f. = DNotZ 1990, 295 = MittRhNotK 1989, 266 ; Meikel/Böttcher, a.a.O.) davon aus, daß bei einer Rückauflassungsvormerkung Rückstände i. S. d. § 23 Abs. 1 GBO i.d.R. nicht entstehen, weil der gesicherte Anspruch i.d.R. auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist und sich dies auf die akzessorische Vormerkung auswirkt.

  • BGH, 02.12.1991 - II ZB 13/91

    Erfüllung von Anmeldepflichten durch den Prokuristen

    Auszug aus LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91
    7. Gesellschaftsrecht/Handelsregisterrecht - Handelsregisteranmeldung durch Prokuristen der Muttergesellschaft (BGH, Beschluß vom 2.12.1991 - II ZB 13/91) (Leitsatz nicht amtlich).
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob auch für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine unzulässige Vertretung im Willen angenommen werden müßte ( § 2065 Abs. 2 BGB ; dazu BGHZ 15, 199; BGH NJW 1965, 2201 = DNotZ 1966, 290 ) oder nicht, weil die Erblasserin - und nicht ein Dritter - dann den Erben selbst bestimmt haben würde.
  • BGH, 14.07.1965 - V BLw 11/65

    Feststellungsklage zur Ermittlung eines berechtigten Hoferben - Auslegung eines

    Auszug aus LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob auch für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine unzulässige Vertretung im Willen angenommen werden müßte ( § 2065 Abs. 2 BGB ; dazu BGHZ 15, 199; BGH NJW 1965, 2201 = DNotZ 1966, 290 ) oder nicht, weil die Erblasserin - und nicht ein Dritter - dann den Erben selbst bestimmt haben würde.
  • BayObLG, 31.05.1976 - BReg. 1 Z 32/76
    Auszug aus LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91
    6. Erbrecht - Unzulässige Bestimmung eines Erben durch einen Dritten (OLG Frankfurt, Beschluß vom 8.10.1991 -20W 250/91) ohne weitere Ermittlungen feststehen, kann der Senat in der Sache selbst entscheiden ( BayObLGZ 1976, 122 ).
  • OLG Köln, 30.01.1985 - 2 Wx 41/84

    Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Nachweis des Todes des Berechtigten

    Auszug aus LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91
    Es ist in Rspr. und Lit. anerkannt, daß Rückstände i. S. d. § 23 Abs. 1 GBO dann ausgeschlossen sind, wenn der durch die Vormerkung gesicherte persönliche Anspruch selbst auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, also mit seinem Tode auf jeden Fall erlöschen soll (LG Bochum Rpfleger 1971, 314; OLG Köln Rpfleger 1985, 290 = MittRhNotK 1985, 196 ; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80
    Auszug aus LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91
    Dies ist dann der Fall, wenn die vom LG vorgenommene Auslegung möglich ist, mag daneben auch eine andere Auslegung in Betracht kommen, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln (z. B. §§ 133, 157 BGB ) in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (BayObLG Rpfleger 1980, 471 ).
  • BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91

    Wohnungsrecht zugunsten eines Miteigentümers

    zu 1) und 2) handelt es sich um die einzigen Kinder von P. Der Vertrag vom 27.10.1979 beinhaltet eine schenkweise Übertragung des eingangs näher bezeichneten Grundstücks 5. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Löschung einer Rückauflassu ngsvormerkung (LG Aachen, Beschluß vom 15.11.1991 -3 T 250/91 - mitgeteilt von Notar Wilhelm Scheuvens, Schleiden-Gemünd) Heft Nr. 3 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ März 1992.
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